Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Reischl-Speed-Academy

Diese AGB sind Bestandteil aller vertraglichen Beziehungen zwischen „Reischl-Speed-Academy.de“ (nachfolgend „Anbieter“ oder „Veranstalter“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Teilnehmer“ genannt), der an Veranstaltungen der „Reischl-Speed-Academy“ teilnimmt oder Produkte mietet oder erwirbt.

  1. Allgemeiner Geltungsbereich
    Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte mit dem Kunden.
  2. Angebot und Vertragsschluss
    Der Anbieter führt unterschiedliche Freizeitveranstaltungen (u.a. Fahrveranstaltungen) durch, an denen der Kunde mit einem eigenen PKW teilnehmen kann. Die jeweiligen Angaben über weitere Voraussetzungen sowie Details über Inhalt und Durchführung der Veranstaltung sind der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Internetseite „Reischl-Speed-Academy.de“ zu entnehmen.
    1 Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung von „Reischl-Speed-Academy“ bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
    2.2 Die Anmeldung erfolgt für alle dem Anbieter in der Anmeldung benannten Kunden. Der angemeldete Kunde übernimmt die Verpflichtungen aus dem Vertrag für sich und für die von ihm angemeldeten Begleitpersonen.
    2.3 Der Anbieter wird den Eingang der Anmeldung bestätigen. Der Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Annahme der Anmeldung durch den Anbieter zustande, indem der Anbieter den Kunde zur Veranstaltung zulässt „Auftrag akzeptiert“, „Auftragsbestätigung“ oder „Zahlungsaufforderung“.
    2.4 Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so hat der Anbieter das Angebot des Kunden nicht angenommen, sondern bietet ihm den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An etwaige Reservierungen hält sich der Anbieter nur bis zu dem im Angebot genanntem Zeitraum gebunden. Nimmt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums das Angebot nicht an, so ist der Anbieter berechtigt anderweitig zu verfügen.
    2.5 Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit „Reischl-Speed-Academy“ Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung (Trackdays, Fahrerlehrgänge, etc.) anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht.
  3. Zahlungsbedingungen
    für Kunden mit Vertragsabschluss ist die Gebühr der Veranstaltung fällig und wird abgerechnet.
    1 Zahlungsziel ist bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung oder Rechnung. Oder spätestens unmittelbar vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den reservierten Platz anderweitig zu vergeben. Für jede Mahnung wird nach Verzugseintritt eine Mahngebühr von 10,- EUR erhoben.
  4. Umbuchung, Rücktritt und Stornierung
    1 Bis 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kann zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich, per E-Mail oder Post Brief gegenüber dem Anbieter zu erklären. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss einer geeigneten Rücktrittsversicherung.
    4.2 Die Buchung kann jederzeit auf eine andere Person übertragen werden. Dies ist rechtzeitig jedoch spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung dem Anbieter schriftlich mitzuteilen damit dies vor Ort berücksichtigt werden kann.
    4.3 Sollte es eine Überbuchung der Veranstaltung geben, so ist ein Rücktritt auch innerhalb der 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Dies bitte per E-Mail mit dem Anbieter klären.
    4.4 Bei Nichtteilnahme/Nichterscheinen einer gebuchten Veranstaltung bleibt die volle Gebühr fällig.
    4.5 Für die Berechnung der Umbuchungs- und Stornogebühr ist der verbindlich gebuchte Termin, 0:00 Uhr, maßgebend.
    4.6 Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, diese gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.
  5. Teilnahmebedingungen
    an Fahrtraining, Fahrerlehrgang, Trackday, Freies Fahren, Lizenzlehrgang oder Fahrerlizenz-Schulung auf einer Rundstrecke oder einem Gelände, die/das während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder schnellen Rundenzeiten, sondern ausschließlich der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik sowie Fahrzeugbeherrschung.
    Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit
    1 Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen, welche die Gebühr im Voraus entrichtet haben.
    5.2 Kunden welche innerhalb einer Veranstaltung Fahrer von Fahrzeugen sind, versichern, dass sie im Besitz einer in Europa gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse sind und verpflichten sich, Einsicht in die Fahrerlaubnis und Fahrzeugpapiere zu gewähren. Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Kunde nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine rechtsgültige Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Kunde den Anbieter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters beruhen. Es ist nicht Sache des Veranstalters, zu überprüfen, ob der Fahrer der Eigentümer des von ihm bei der Veranstaltung eingesetzten Fahrzeuges ist bzw. ob er ggf. eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beschafft hat.
    5.3 Kunden nehmen grundsätzlich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Kunden können nach Rücksprache mit dem Anbieter Begleitpersonen zu den Veranstaltungen mitbringen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Begleitpersonen. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Der Teilnehmer übernimmt für all seine Begleitpersonen die volle Haftung auch gegenüber Dritter welcher der Veranstaltung beiwohnen. Eine Teilnahme an den Fahrübungen durch die Begleitperson ist nicht erlaubt.
    5.4 Vor, während und nach der Veranstaltung ist den Anweisungen des Veranstalters sowie deren Weisungsbefugten mit der Organisation der Veranstaltung beauftragter Dritten Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere bei Gefährdung von Personen oder Sachen, kann ein Kunde von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr besteht.
    5.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, jeden Kunden, bei dem der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht (bspw. Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss), oder die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs augenscheinlich nicht gewährleistet sein kann, ohne jeglichen Anspruch von der Veranstaltung auszuschließen.
    5.6 Jeder Kunde erhält bei Beginn der Veranstaltung Aufkleber für sein Fahrzeug. Diese berechtigen zum Befahren der Strecke zu dem Ihm zugewiesenen Zeiten und gelten als Teilnehmerausweis. Ergänzend erhalten Teilnehmer und Begleitpersonen Armbändchen oder Stempel welche zum Betreten des Rennstreckenareal berechtigen. Personen welche diese Kennungsmerkmale tragen haben die Eintritts-/Teilnahmegebühren bereits entrichtet.
    5.7 Zusätzlich zum Startgeld trägt jeder Kunde die Kosten für seine Fahrzeuge sowie Kosten für Anreise, ggf. Verpflegung und Übernachtung.
    5.8 Zugelassen sind alle serienmäßigen und modifizierten PKW, Tourenwagen und GT- Fahrzeuge. Mietfahrzeuge, Formelfahrzeuge, LKW, Motorräder und motorradähnlichen Fahrzeuge sind nicht zugelassen.
    5.9 Für die vom Kunden für die Veranstaltung eingesetzten Fahrzeuge, ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung über den gewährten Versicherungsschutz für die Teilnahme an der Veranstaltung nachzuweisen
    5.10 Die Lautstärke Begrenzung der jeweiligen Strecke gilt es einzuhalten, bei Verweis von der Strecke aufgrund Überschreitung der Messwerte gibt es keinerlei Rückerstattung.
    5.11 Während der Veranstaltung sind Sicherheitsgurte anzulegen und geeignete Schutzhelme für Fahrer und Beifahrer zu tragen.
  6. Nichtdurchführung von Veranstaltungen
    1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Termin aus wichtigem Grunde zu verschieben oder abzusagen, wenn der Grund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. In diesem Fall kann der Anbieter in Absprache mit dem Kunden einen Ersatztermin anbieten. Kunden haben das Recht, in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (bspw. für Reisekosten, Unterkunft, o.ä.) des Kunden sind ausgeschlossen.
    6.2 Soweit die Durchführung von Veranstaltungen infolge höherer Gewalt, gefährdet oder verhindert wird, steht dem Anbieter das Recht zur Absage oder Beendigung der Veranstaltung zu. Bereits erbrachte Leistungen werden nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
    6.4 Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, kann jedoch durch unwetterartige Erscheinungen zeitweise unterbrochen oder komplett abgesagt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen
    6.3 Bei zu geringer Kundenzahl ist der Anbieter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, in diesem Fall werden entrichtete Startgelder zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
    6.4 Der Anbieter wird nicht in eine Schadensersatzpflicht aufgrund der Absage oder des Abbruchs einer Veranstaltung genommen.
  7. Gewährleistung
    1 Der Anbieter leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung, Abwicklung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Anbieter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen wird Abhilfe verweigert, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
    7.2 Für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen regelmäßig nur vermittelt werden und die als Fremdleistung ausdrücklich gekennzeichnet sind, leistet der Anbieter keine Gewähr. Dies gilt auch für den Fall, dass im Rahmen der Fremdveranstaltung beauftragtes Personal des Anbieters tätig ist.
    7.3 Soweit Leistungsstörungen auftreten sind Kunden gehalten, diese unverzüglich anzuzeigen. Im Rahmen der bestehenden Schadensminderungspflicht sind Kunden gehalten, zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglicherweise eintretenden Schaden gering zu halten.
    7.4 Die Haftung für schuldhaft nicht erbrachte vertragliche Leistungen des Anbieters, auch seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  8. Haftung für Personen- und Sachschäden
    1 Jeder Kunde einer Veranstaltung ist verpflichtet selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ggf. einer Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz seitens des Anbieters.
    8.2 Auskünfte werden nur nach bestem Gewissen erteilt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    8.3 Von Kunden verschuldete Sachschäden sind unverzüglich anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Anbieter zu beheben.
    8.4 Eltern haften für ihre Kinder.
  9. Fotoaufnahmen
    1 Die Kunden und Begleitpersonen der Veranstaltungen sind damit einverstanden, dass der Anbieter Foto-, Ton und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufnimmt.
    9.2 Kunden und Begleitpersonen sind mit der Veröffentlichung Ihrer Person mit Namensnennung und dem vollständigen Kennzeichen Ihres führenden Fahrzeugs einverstanden
    9.3 Der Anbieter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbe- & Pressezwecken zu verwenden.
    9.4 Der Veröffentlichung, sowie Nutzung des Materials durch Dritte, insbesondere für Digital und Print-Medien stimmen die Kunden mit Abschluss des Vertrags zu.
    9.5 Zudem verweisen wir auf unsere Datenschutzbelehrung welche auf unserer Internetseite
    www.reischl-speed-academy.de sowie all unseren Veranstaltungen öffentlich ausgehängt und frei einsehbar ist.
  10. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit
  11. Schlussbestimmungen
    1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.

Stand April 2019

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